Immer.

Frage 1: Liegt meiner Haltung, die mein Verhalten bestimmen wird, ein Menschenbild zugrunde, das den Möglichkeiten und Ressourcen eines Menschen Beachtung schenkt und sich nicht an seinen Defiziten orientiert?

Frage 2: Liegt meiner Haltung ein Menschenbild zugrunde, das den Menschen mit Behinderung als einen gleichwertigen Menschen wahrnimmt und ihn nicht nach Leistung und gesellschaftlichen Normen bewertet?

Das Gebot des Evangeliums, Gott über alles zu lieben und den Nächsten wie sich selbst, ist stets Richtschnur der seelsorgerischen Tätigkeit. Dazu gehört, sich bewusst zu machen, dass sich ein Mensch mit Behinderung durch sein Menschsein definiert und nicht durch seine Behinderung. Die Behinderung ist nicht sein Wesen, sondern nur eine Bedingung seines Lebens. Das Lebensrecht von Menschen mit Behinderungen kann nicht in Frage gestellt werden. Nie dürfen Sinn und Qualität menschlichen Lebens mit Behinderung negativ bewertet werden.

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